Finanzierung    

Obwohl seit vielen Jahren die Notwendigkeit einer professionellen Nachsorge unbestritten ist, werden die Leistungen nur zu einem guten Drittel von öffentlichen Trägern finanziert.  Um eine schnelle, unkomplizierte, bedürfnisgerechte Versorgung gewährleisten zu können, stützt sich die Finanzierung des Bunten Kreises Allgäu auf mehrere Säulen.

Dazu gehören:

  • Krankenkassenleistungen
  • Offene Behindertenarbeit
  • Beiträge von Fördermitgliedern
  • Spenden, Sponsoring
  • Bußgelder

Grundsätzlich ist seit 2009 die sozialmedizinische Nachsorge nach dem „Modell Bunter Kreis“ von gesetzlichen Krankenkassen als Regelleistung anerkannt. Gefördert werden Kinder, deren Diagnosen eine Funktions- und Teilhabebeeintächtigung mit sich bringen. Im Rahmen der „Offenen Behindertenarbeit“ finanziert der Bezirk Schwaben die sozialrechtliche Betreuung der betroffenen Familien durch unsere Sozialpädagoginnen.

Da nur rund ein Drittel der jährlich benötigten Gelder durch öffentliche Träger refinanziert sind, wurde zum Zweck der Finanzierung in Kempten der gemeinnützige Verein „Bunter Kreis Allgäu“ gegründet. Für die Einrichtung eines Sozialfonds, mehrgeleistete Betreuungsstunden, Seelsorge, Trauerbegleitung und die Anlage und Pflege des Kindergrabfeldes auf dem Kemptener Zentralfriedhof entsteht eine Finanzierungslücke, die durch Beiträge der Sponsoring-Partner, Fördermitglieder, von Privatpersonen, Gruppen oder Unternehmen geschlossen werden kann. Gemäß der Vereinssatzung werden auch Bußgelder des Landgerichtes Kempten entgegengenommen.

 




BUNTER KREIS Allgäu e.V. • Robert-Weixler-Str. 50 • 87439 Kempten • Telefon: 0831 - 960 152-0

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