Sozialmedizinische Nachsorge

Wir bieten Sozialmedizinische Nachsorge nach § 43 Abs. 2 SGB V an. Dabei steht die Nachsorge nach einem Klinikaufenthalt, einer Krankenhausbehandlung oder einer stationären Reha-Maßnahme im Mittelpunkt. Wir unterstützen  früh- und risikogeborene, chronisch und schwerstkranke Kinder und ihre Familien vor allem im Übergang ins heimische Kinderzimmer. Denn für die kleinen Patienten und deren Familien ist die Zeit nach der Entlassung eine besondere Herausforderung. Den Übergang von der intensiven medizinischen Versorgung der Klinik nach Hause begleiten wir, in dem wir beraten, trösten und die Eltern bei der oft komplizierten Pflege ihrer schwer kranken Kinder anleiten.   Durch unser multiprofessionelles Team aus Kinderkrankenschwestern, Sozialpädagoginnen, Psychologin, Ernährungsfachkraft und Seelsorgerin, unterstützen wir Familien bestmöglich. Dabei achten wir nicht nur auf die kleinen Patienten, sondern auf die ganze Familie, damit alle Beteiligte möglichst gut mit der veränderten Situation zurechtkommen.  

Ziel ist  

  • die Sicherung und Verbesserung des Behandlungserfolgs
  • eine Verkürzung oder Vermeidung von stationären Aufenthalten
  • die Förderung der individuellen Krankheitsbewältigung
  • eine Erhöhung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität
  • die Integration der Krankheit im Alltag
  • eine Vernetzung der Leistungserbringer in der Region

Für die Familien sind diese Leistungen kostenlos. Einen Teil der Kosten tragen Krankenkassen und Sozialversicherungsträger. Doch ein nicht unerheblicher Teil Kosten bleibt ungedeckt. Hier sind wir auf die Hilfe von Spenderinnen und Spendern angewiesen, die unsere Arbeit unterstützen.

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BUNTER KREIS Allgäu e.V. • Robert-Weixler-Str. 50 • 87439 Kempten • Telefon: 0831 - 960 152-0

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